Naturheilpraxis Münker

Preise

Honorar & Erstattung

Ich erlaube mir, Ihnen für meine Leistungen ein Honorar von 120 € pro Zeitstunde in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.

Meine Praxis ist eine Selbstzahlerpraxis. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.

Gesetzlich Versicherte mit entsprechender Zusatzversicherung, privat Versicherte, Beihilfeberechtigte, Mitglieder bestimmter Betriebskrankenkassen sowie betriebliche Sonderversicherungen (z. B. bei Opel, VW oder BASF) können Heilpraktikerleistungen je nach Vertrag teilweise oder vollständig erstattet bekommen.

Heilkundliche Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Heilpraktikerleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG steuerlich berücksichtigt werden.